Energieausweis
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Die stetig steigenden Energiekosten zeigen deutlich: Ab 2008 ist für alle Gebäude vor dem Baujahr 1977 ein so genannter Energieausweis verpflichtend. Dieser muss bei einem Eigentümer oder Mieterwechsel vorgelegt werden. In ihm sind alle
relevanten Fakten ihres Gebäudes aufgeführt.
In einer Farbskala von grün für sehr gute bis
rot für schlechte Energieeffizienz wird Ihr Haus
eingetragen. |
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Am 27. Juni 2007 hat die Bundesregierung die neue Energieeinsparverordnung verabschiedet. Diese tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft. Hier finden Sie die verschiedenen Varianten für Energieausweise zum PDF Download. Quelle: "BMVBS / dena" |
Energieberatung
